Oberlandesgericht Köln, 2002-03-05, 15 U 117/01

15 U 117/01Tribunal Superior5 de mar. de 2002

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Oberlandesgericht Köln — 15 U 117/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-05

Aktenzeichen: 15 U 117/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0305.15U117.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 17.05.2001 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 29 0 14/00 - werden zurückgewiesen und die im Berufungsrechtszug erweiterte Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 72 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 28 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350.00Q- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in dieser Höhe Scherheit leisten. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse oder deutschen Großbank zu leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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