13 U 6/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-31, 13 U 6/99
Oberlandesgericht Köln, 2001-01-31, 13 U 6/99
13 U 6/99Tribunal Superior31 de jan. de 2001
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 6/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-31
Aktenzeichen: 13 U 6/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0131.13U6.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußbe-rufung des Klägers wird das am 22.12.1998 verkünde-te Urteil des Landgerichts Aachen -10 0 520/96- un-ter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.636,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 1.158,00 DM seit dem 16.03.1996, aus 9.264,00 DM seit dem 06.12.1996, aus 4.632,00 DM seit dem 06.01.1997, aus 24.318,00 DM seit dem 28.10.1998 sowie aus 9.264,00 DM seit dem 25.06.1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Klä-ger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
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