6 U 28/97•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 6 U 28/97
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Oberlandesgericht Köln — 6 U 28/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-08
Aktenzeichen: 6 U 28/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1208.6U28.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.1996 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 436/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 DM ab- wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicher- heit in dieser Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellende Sicherheit jeweils in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 500.000,00 DM festgesetzt.
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