4 U 37/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-04, 4 U 37/99
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Oberlandesgericht Köln — 4 U 37/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-04
Aktenzeichen: 4 U 37/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0204.4U37.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22. Juni 1999 - 41 0 240/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheit kann auch durch unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß- oder Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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