16 WX 44/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-16, 16 WX 44/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-16, 16 WX 44/99
16 WX 44/99Tribunal Superior16 de abr. de 1999
Regest
Notwendigkeit der Betreuerbestellung BGB § 1896 Auch bei unheilbar psychisch Kranken kommt eine vorsorgliche Betreuerbestellung "auf Vorrat" für den Fall, daß sie in kritischen Situationen nicht mehr handlungsfähig sein sollten, nicht in Betracht, wenn ein aktuelles Betreuungsbedürfnis derzeit nicht besteht und der Gefahreneintritt ( unbeherrschbare kritische Situation ) ungewiß ist.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 44/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-16
Aktenzeichen: 16 WX 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0416.16WX44.99.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1896
Leitsätze
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
BGB § 1896 Auch bei unheilbar psychisch Kranken kommt eine vorsorgliche Betreuerbestellung "auf Vorrat" für den Fall, daß sie in kritischen Situationen nicht mehr handlungsfähig sein sollten, nicht in Betracht, wenn ein aktuelles Betreuungsbedürfnis derzeit nicht besteht und der Gefahreneintritt ( unbeherrschbare kritische Situation ) ungewiß ist.
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