Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 Wx 23/99

16 Wx 23/99Tribunal Superior3 de mar. de 1999

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Regest

Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 23/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-03

Aktenzeichen: 16 Wx 23/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432

Leitsätze

Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.12.1998 - 29 T 279/98 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außerge-richtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

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