13 U 40/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-21, 13 U 40/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-10-21, 13 U 40/97
13 U 40/97Tribunal Superior21 de out. de 1998
Regest
1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung ordnungsgemäßer Erfüllung der titulierten Zug-um-ZugVoraussetzung. 2. Weist die zum Gegenstand einer Zug-um-Zug-Voraussetzung gemachte Werkleistung des Gläubigers erneut - wenn auch in geringerem Maße - die gleichen optischen Mängel auf, kann das mit der Feststellungsklage befasste Gericht den Schuldner nicht darauf verweisen, sich mit einem Minderungsbetrag zu begnügen.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 40/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-21
Aktenzeichen: 13 U 40/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1021.13U40.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: ZPO § 756
Leitsätze
- Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung ordnungsgemäßer Erfüllung der titulierten Zug-um-ZugVoraussetzung. 2. Weist die zum Gegenstand einer Zug-um-Zug-Voraussetzung gemachte Werkleistung des Gläubigers erneut - wenn auch in geringerem Maße - die gleichen optischen Mängel auf, kann das mit der Feststellungsklage befasste Gericht den Schuldner nicht darauf verweisen, sich mit einem Minderungsbetrag zu begnügen.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Januar 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 18 O 220/95 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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