Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 16 WX 30/98

16 WX 30/98Tribunal Superior27 de fev. de 1998

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Regest

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 16 WX 30/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0227.16WX30.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28

Leitsätze

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß

WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

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