Oberlandesgericht Köln, 1998-02-06, 16 WX 12/98

16 WX 12/98Tribunal Superior6 de fev. de 1998

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Regest

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter WEG § 21 Abs. 1 Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigemtümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 12/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-06

Aktenzeichen: 16 WX 12/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0206.16WX12.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 21 ABS. 1

Leitsätze

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter

WEG § 21 Abs. 1 Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigemtümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.

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