Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 WX 267/97

16 WX 267/97Tribunal Superior3 de nov. de 1997

Abrir fonte

Regest

Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 267/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-11-03

Aktenzeichen: 16 WX 267/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 23 ABS. 2

Leitsätze

Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes"

WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.