Oberlandesgericht Köln, 1997-10-22, 11 U 16/97

11 U 16/97Tribunal Superior22 de out. de 1997

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Regest

Der Gläubiger einer selbstschuldnerischen Bürgschaft "auf erstes schriftliches Anfordern" ist nicht berechtigt, sich außerhalb des Sicherungszwecks mit Hilfe der Bürgschaft zu befriedigen. Gegenüber dem fälligen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung der Sicherungsabrede steht ihm kein aufrechenbarer Gegenanspruch zu.

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Oberlandesgericht Köln — 11 U 16/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-22

Aktenzeichen: 11 U 16/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1022.11U16.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 765 ff, 133, 157

Leitsätze

Der Gläubiger einer selbstschuldnerischen Bürgschaft "auf erstes schriftliches Anfordern" ist nicht berechtigt, sich außerhalb des Sicherungszwecks mit Hilfe der Bürgschaft zu befriedigen. Gegenüber dem fälligen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung der Sicherungsabrede steht ihm kein aufrechenbarer Gegenanspruch zu.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.11.1996 - 18 O 351/95 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird der Beklagte verurteilt, die Bürgschaftsurkunde der D. Bank mit der Nummer 350 449 509 858 vom 07.06.1995, die zugunsten des Beklagten gestellt worden ist, an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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