Oberlandesgericht Köln, 1997-07-25, 16 WX 176/97

16 WX 176/97Tribunal Superior25 de jul. de 1997

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Regest

Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers - insbesondere die Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen und der Einwand der Verjährung - sind nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung, sondern gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht zu klären. Sie stehen deshalb der Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht nicht entgegen.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 176/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-07-25

Aktenzeichen: 16 WX 176/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0725.16WX176.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1836

Leitsätze

Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers - insbesondere die Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen und der Einwand der Verjährung - sind nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung, sondern gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht zu klären. Sie stehen deshalb der Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht nicht entgegen.

Tenor

Die weitere Beschwerde des Betreuers vom 25. Juni 1997 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Juni 1997 - 1 T 84/97 - wird zurückgewiesen.

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