Oberlandesgericht Köln, 1997-04-15, 22 U 143/96

22 U 143/96Tribunal Superior15 de abr. de 1997

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Regest

KO § 106, BGB § 407 Zwar wird die Sequestration und ein gleichzeitig verhängtes Veräußerungsverbot bereits mit der richterlichen Anordnung wirksam, womit auch im Kontokorrentvertrag enthaltene antizipierte Verfügungs- und Verrechnungsvereinbarungen ihr Ende finden. Jedoch ist eine verbotswidrig vorgenommene Verfügung gegen das relative Veräußerungsverbot aus § 106 KO nicht unwirksam, wenn sich der Erwerber auf guten Glauben berufen kann; § 407 BGB ist analog anwendbar.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 22 U 143/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-15

Aktenzeichen: 22 U 143/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0415.22U143.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: KO § 106; BGB § 407

Leitsätze

KO § 106, BGB § 407 Zwar wird die Sequestration und ein gleichzeitig verhängtes Veräußerungsverbot bereits mit der richterlichen Anordnung wirksam, womit auch im Kontokorrentvertrag enthaltene antizipierte Verfügungs- und Verrechnungsvereinbarungen ihr Ende finden. Jedoch ist eine verbotswidrig vorgenommene Verfügung gegen das relative Veräußerungsverbot aus § 106 KO nicht unwirksam, wenn sich der Erwerber auf guten Glauben berufen kann; § 407 BGB ist analog anwendbar.

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