Oberlandesgericht Köln, 1997-04-14, 16 WX 89/97

16 WX 89/97Tribunal Superior14 de abr. de 1997

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Regest

Der Austausch 40 Jahre alter einfach verglaster Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststoffenster stellt, wenn die neuen Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern, keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, sondern eine bloße Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung. Die Maßnahme bedarf deshalb nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, sondern kann mehrheitlich beschlossen werden.

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Oberlandesgericht Köln — 16 WX 89/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-14

Aktenzeichen: 16 WX 89/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0414.16WX89.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 22

Leitsätze

Der Austausch 40 Jahre alter einfach verglaster Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststoffenster stellt, wenn die neuen Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern, keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, sondern eine bloße Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung. Die Maßnahme bedarf deshalb nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, sondern kann mehrheitlich beschlossen werden.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 14. März 1997 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Februar 1997 - 29 T 292/96 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragstellern als Gesamtschuldnern auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 15.234,05 DM festgesetzt.

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