Oberlandesgericht Köln, 1996-12-17, 2 Ws 624/96

2 Ws 624/96Tribunal Superior17 de dez. de 1996

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Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 624/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-12-17

Aktenzeichen: 2 Ws 624/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1217.2WS624.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird - über den Empfang dreier Pakete gemäß Nr.39 Abs.1 UVollzO i.V.m. § 33 Abs.1 StVollzG hinaus - der Empfang eines Pakets mit Nahrungs- und Genußmitteln im Monat auf eigene Kosten unter folgenden Auflagen genehmigt:

  • Das Gewicht des Pakets darf einschließlich der Verpackung drei Kilogramm nicht übersteigen;
  • das Paket darf Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form sowie Medikamente und Tabletten nicht enthalten;
  • dem Paket muß ein Inhaltsverzeichnis beigefügt sein und es muß den Absender erkennen lassen.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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