19 W 48/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-13, 19 W 48/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-13, 19 W 48/96
19 W 48/96Tribunal Superior13 de out. de 1996
Regest
Vom Antragsgegner im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gestellte Gegenbeweisanträge, die das Beweisthema erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben, sind in demselben Verfahren unzulässig. Decken sich die vom Beweisgegner aufgeworfenen Fragen im wesentlichen mit den Beweisthemen des Antragstellers, folgt die Unzulässigkeit der Beweiserhebung hierüber bereits aus der Vorschrift des § 485 Abs. 3 ZPO.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 19 W 48/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-13
Aktenzeichen: 19 W 48/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1013.19W48.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485
Leitsätze
Vom Antragsgegner im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gestellte Gegenbeweisanträge, die das Beweisthema erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben, sind in demselben Verfahren unzulässig. Decken sich die vom Beweisgegner aufgeworfenen Fragen im wesentlichen mit den Beweisthemen des Antragstellers, folgt die Unzulässigkeit der Beweiserhebung hierüber bereits aus der Vorschrift des § 485 Abs. 3 ZPO.
Tenor
In pp. wird die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 26. August 1996 - 20 OH 9/96 - auf seine Kosten zurückgewiesen.
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