16 Wx 175/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 Wx 175/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 Wx 175/96
16 Wx 175/96Tribunal Superior22 de ago. de 1996
Regest
Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 175/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-22
Aktenzeichen: 16 Wx 175/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 19
Leitsätze
Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1996 - 6 T 65/95 - aufgehoben und zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
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