5 W 44/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
5 W 44/96Tribunal Superior6 de ago. de 1996
Regest
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 5 W 44/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-06
Aktenzeichen: 5 W 44/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0806.5W44.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: GKG §§ 3, 9, 12
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.1996 - 23 O 328/95 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und der Streitwert auf
18.040,26 DM
festgesetzt.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.