Oberlandesgericht Köln, 1996-06-27, 1 U 2/96

1 U 2/96Tribunal Superior27 de jun. de 1996

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Regest

Von der materiellen Rechtskraft eines früheren Urteils werden nur solche Verletzungsfolgen nicht erfaßt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Schadens beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit dann doch eingetreten sind.

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Oberlandesgericht Köln — 1 U 2/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-27

Aktenzeichen: 1 U 2/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0627.1U2.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: BGB § 847, ZPO § 322

Leitsätze

Von der materiellen Rechtskraft eines früheren Urteils werden nur solche Verletzungsfolgen nicht erfaßt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Schadens beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit dann doch eingetreten sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. November 1995 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 207/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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