Oberlandesgericht Köln, 1995-01-04, 27 W 20/94

27 W 20/94Tribunal Superior4 de jan. de 1995

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Die Vorlage eines Sendeberichts mit der Rufnummer des Gerichts reicht zum Nachweis des Zugangs der Fernkopie nicht aus.

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Oberlandesgericht Köln — 27 W 20/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-01-04

Aktenzeichen: 27 W 20/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0104.27W20.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 577 ZPO; § 233 ZPO; § 238 ZPO

Leitsätze

Die Vorlage eines Sendeberichts mit der Rufnummer des Gerichts reicht zum Nachweis des Zugangs der Fernkopie nicht aus.

Tenor

I. Dem Kläger wird wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

II. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluß der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. Oktober 1994 - 27 0 178/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden gegeneinander aufge- hoben.

III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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