6 U 118/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-30, 6 U 118/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-30, 6 U 118/94
6 U 118/94Tribunal Superior30 de dez. de 1994
Regest
Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ,...bis zu 6.500,-- DM" für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und ,alle Ex-DDR-Fahrzeuge" stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 6 U 118/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-30
Aktenzeichen: 6 U 118/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1230.6U118.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 1 UWG
Leitsätze
Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ,...bis zu 6.500,-- DM" für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und ,alle Ex-DDR-Fahrzeuge" stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.
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