3 U 40/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-07-01, 3 U 40/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-07-01, 3 U 40/94
3 U 40/94Tribunal Superior1 de jul. de 1994
Regest
Haftung des Steuerberaters für die Richtigkeit von Bestandsnachweisen pFV i.V.m. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Für die Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten kommt es entscheidend auf den Wortlaut des Bestätigungsvermerks an. Dieser muß im Zusammenhang mit dem im Prüfungsbericht niedergelegten Umfang der Prüfung gelesen werden: Ergibt sich daraus, daß nur Bestandsnachweise geprüft wurden, so hat der Steuerberater seine Aufgabe mit der rechnerischen Überprüfung der vom Computer erstellten Bestandslisten ordnungsgemäß erfüllt. Ohne Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ist er nicht verpflichtet, sich die bei der Inventur erstellten Urlisten aushändigen zu lassen.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 40/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-07-01
Aktenzeichen: 3 U 40/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0701.3U40.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: STEUERBERATER; BESTÄTIGUNGSVERMERK; HAFTUNG; BESTANDSNACHWEIS
Leitsätze
Haftung des Steuerberaters für die Richtigkeit von Bestandsnachweisen
pFV i.V.m. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Für die Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten kommt es entscheidend auf den Wortlaut des Bestätigungsvermerks an. Dieser muß im Zusammenhang mit dem im Prüfungsbericht niedergelegten Umfang der Prüfung gelesen werden: Ergibt sich daraus, daß nur Bestandsnachweise geprüft wurden, so hat der Steuerberater seine Aufgabe mit der rechnerischen Überprüfung der vom Computer erstellten Bestandslisten ordnungsgemäß erfüllt. Ohne Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ist er nicht verpflichtet, sich die bei der Inventur erstellten Urlisten aushändigen zu lassen.
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