13 W 16/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-25, 13 W 16/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-25, 13 W 16/94
13 W 16/94Tribunal Superior25 de abr. de 1994
Regest
Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 W 16/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-04-25
Aktenzeichen: 13 W 16/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0425.13W16.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: GVG § 17a
Leitsätze
Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.