22 U 189/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 22 U 189/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 22 U 189/93
22 U 189/93Tribunal Superior12 de abr. de 1994
Regest
Keine Erfüllung der Kapitaleinlageschuld bei sofortiger Rückzahlung Durch die Zahlung auf ein Gesellschaftskonto erfüllt der GmbH-Gesellschafter seine Einlageschuld nicht, wenn ihm der gleiche Betrag am selben Tag zurücküberwiesen wird. Die Einlageschuld wird auch nicht dadurch erfüllt, daß der GmbH-Gesellschafter einen der GmbH gewährten Bankkredit persönlich absichert. Die Bezahlung einer gesellschafterbesicherten Darlehensforderung gegen die GmbH kommt als Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Besicherung kapitalersetzender Natur ist.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 22 U 189/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-12
Aktenzeichen: 22 U 189/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.22U189.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 19 GMBHG; § 30 GMBHG; § 31 GMBHG
Leitsätze
Keine Erfüllung der Kapitaleinlageschuld bei sofortiger Rückzahlung
Durch die Zahlung auf ein Gesellschaftskonto erfüllt der GmbH-Gesellschafter seine Einlageschuld nicht, wenn ihm der gleiche Betrag am selben Tag zurücküberwiesen wird. Die Einlageschuld wird auch nicht dadurch erfüllt, daß der GmbH-Gesellschafter einen der GmbH gewährten Bankkredit persönlich absichert. Die Bezahlung einer gesellschafterbesicherten Darlehensforderung gegen die GmbH kommt als Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Besicherung kapitalersetzender Natur ist.
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