25 WF 39/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-17, 25 WF 39/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-03-17, 25 WF 39/94
25 WF 39/94Tribunal Superior17 de mar. de 1994
Regest
Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 39/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-17
Aktenzeichen: 25 WF 39/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0317.25WF39.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 120 IV ZPO; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG; NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG
Leitsätze
Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe
Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.
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