Oberlandesgericht Köln, 1994-02-18, 27 W 2/94

27 W 2/94Tribunal Superior18 de fev. de 1994

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Regest

Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.

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Oberlandesgericht Köln — 27 W 2/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-02-18

Aktenzeichen: 27 W 2/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0218.27W2.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: SCHENKUNG; GÜTERRECHT; TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTEN; ZUSTÄNDIGKEIT; WIDERRUF

Leitsätze

Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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