27 W 2/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-02-18, 27 W 2/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-02-18, 27 W 2/94
27 W 2/94Tribunal Superior18 de fev. de 1994
Regest
Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 27 W 2/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-02-18
Aktenzeichen: 27 W 2/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0218.27W2.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: SCHENKUNG; GÜTERRECHT; TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTEN; ZUSTÄNDIGKEIT; WIDERRUF
Leitsätze
Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.