3 U 61/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
3 U 61/93Tribunal Superior11 de jan. de 1994
Regest
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß. 1. Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird. 2. Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 3 U 61/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-11
Aktenzeichen: 3 U 61/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.3U61.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 184 BGB; § 389 BGB; § 91 ZPO; § 91 A ZPO
Leitsätze
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß.
-
Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird.
-
Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.