Oberlandesgericht Köln, 1993-12-17, 19 U 206/93

19 U 206/93Tribunal Superior17 de dez. de 1993

Abrir fonte

Regest

1. Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat. 2. Hat die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung angeblicher Manipulationen an der Software eingeleitet, dann besteht für eine einstweilige Verfügung kein Verfügungsgrund.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 19 U 206/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-12-17

Aktenzeichen: 19 U 206/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1217.19U206.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: ZPO § 935; ZPO § 940

Leitsätze

  1. Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat.

  2. Hat die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung angeblicher Manipulationen an der Software eingeleitet, dann besteht für eine einstweilige Verfügung kein Verfügungsgrund.

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 07.06.1993 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 72/93 - wird auf ihre Ko-sten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.