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4 ORs 107/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-08-21, 4 ORs 107/25
4 ORs 107/25Tribunal Superior21 de ago. de 2025
Zu den Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei der Verhängung von Jugendstrafe gegen einen Ersttäter
Entscheidungsdatum: 2025-08-21
Aktenzeichen: 4 ORs 107/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0821.4ORS107.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: JGG §§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 2
Zu den Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei der Verhängung von Jugendstrafe gegen einen Ersttäter
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Lippstadt zurückverwiesen.
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