Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-15, 5 ORbs 88/25

5 ORbs 88/25Tribunal Superior15 de mai. de 2025

Abrir fonte

Regest

Fehlt im Urteil – trotz konkreter Einwendungen der Verteidigung – die Darlegung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung des Messgeräts, so handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern um ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 5 ORbs 88/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-15

Aktenzeichen: 5 ORbs 88/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0515.5ORBS88.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Normen: § 79 OWiG

Leitsätze

Fehlt im Urteil – trotz konkreter Einwendungen der Verteidigung – die Darlegung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung des Messgeräts, so handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern um ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den dazugehörigen Feststellungen – mit Ausnahme der eingeräumten Fahrereigenschaft des Betroffenen – aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Hattingen (§ 79 Abs. 6 OWiG) zurückverwiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.