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13 WF 105/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-24, 13 WF 105/24
13 WF 105/24Tribunal Superior24 de set. de 2024
Zu den Auswirkungen eines allgemein gehaltenen Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz auf die Beteiligung an einer WhatsApp-Gruppe
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 13 WF 105/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0924.13WF105.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Normen: § 1 GewSchG
Zu den Auswirkungen eines allgemein gehaltenen Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz auf die Beteiligung an einer WhatsApp-Gruppe
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 02.08.2024 wird dahingehend abgeändert, dass das gegen den Antragsgegner festgesetzte Ordnungsgeld auf insgesamt 100,00 EUR reduziert wird. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 21.08.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 02.08.2024 zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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