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10 U 14/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-26, 10 U 14/24
10 U 14/24Tribunal Superior26 de jun. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 10 U 14/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0626.10U14.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Januar 2024 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
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