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20 U 7/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-19, 20 U 7/23
20 U 7/23Tribunal Superior19 de jun. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-19
Aktenzeichen: 20 U 7/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0619.20U7.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (18 O 20/22) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 30.000,00 € festgesetzt.
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