Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-16, 11 U 84/20

11 U 84/20Tribunal Superior16 de nov. de 2022

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Zur Darlegung des Einbaus einer sog. Prüfstandsoftware und zur Frage der sittenwidrigen Schädigung durch ein Thermofenster, eine Rückrufaktion des Herstellers sowie zur Frage einer schuldhaften Schutzgesetzverletzung durch das Verwenden des Thermofensters.

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Oberlandesgericht Hamm — 11 U 84/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-16

Aktenzeichen: 11 U 84/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1116.11U84.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: 823, 826, 31 BGB

Leitsätze

Zur Darlegung des Einbaus einer sog. Prüfstandsoftware und zur Frage der sittenwidrigen Schädigung durch ein Thermofenster, eine Rückrufaktion des Herstellers sowie zur Frage einer schuldhaften Schutzgesetzverletzung durch das Verwenden des Thermofensters.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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