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5 UF 108/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-02, 5 UF 108/22
5 UF 108/22Tribunal Superior2 de nov. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 5 UF 108/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1102.5UF108.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Familiensenat
Auf die Beschwerde der Mutter wird die Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 24.5.2022 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:
Es wird angeordnet, dass das Kind A B C einstweilen im Haushalt der Mutter verbleibt.
Der Mutter werden folgende Auflagen erteilt:
Sie kehrt mit A in ihre Wohnung in D zurück und ist dort erreichbar.
Sie arbeitet mit dem Ergänzungspfleger zusammen.
A nimmt den regulären Schulbesuch auf und besucht dort den Ganztag.
A und die Mutter stellen sich ohne weitere Verzögerungen dem Hauptsacheverfahren. A nimmt an der dort angeordneten sachverständigen Begutachtung teil.
Beiden Eltern wird auferlegt, dem Ergänzungspfleger eine Erklärung über die Schweigepflichtsentbindung bzgl. der von A besuchten Schule vorzulegen.
Die weitergehende Beschwerde der Mutter und die Beschwerden des Vaters und des Jugendamtes werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern je zur Hälfte; die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 2.000 € festgesetzt.
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