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10 W 84/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-10, 10 W 84/21
10 W 84/21Tribunal Superior10 de mai. de 2022
Die innerfamiliäre Verpachtung des landwirtschaftlichen Besitzes an ein Kind und die Unterverpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen an nur einen Landwirt kann gegen eine endgültige Betriebsaufgabe und kann Indiz dafür sein, dass es dem Erblasser an dem weiteren Erhalt der Hofeinheit gelegen ist. Dem steht nicht entgegen, dass das Kind nicht wirtschaftsfähig ist und die Verpachtung dem Erhalt der Altersrente dient.
Entscheidungsdatum: 2022-05-10
Aktenzeichen: 10 W 84/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0510.10W84.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat – Landwirtschaftssenat
Normen: HöfeO § 1
Die innerfamiliäre Verpachtung des landwirtschaftlichen Besitzes an ein Kind und die Unterverpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen an nur einen Landwirt kann gegen eine endgültige Betriebsaufgabe und kann Indiz dafür sein, dass es dem Erblasser an dem weiteren Erhalt der Hofeinheit gelegen ist. Dem steht nicht entgegen, dass das Kind nicht wirtschaftsfähig ist und die Verpachtung dem Erhalt der Altersrente dient.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warendorf vom 23.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten trägt die Beteiligte zu 1. als Beschwerdeführerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 43.152,00 € festgesetzt.
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