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5 U 156/15•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-15, 5 U 156/15
5 U 156/15Tribunal Superior15 de jul. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-15
Aktenzeichen: 5 U 156/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0715.5U156.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.10.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird – soweit darüber nicht bereits durch das Urteil des Senats vom 29.05.2017 in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2019 in dieser Sache (Az. V ZR 177/17) rechtskräftig entschieden worden ist – zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger ¼, der Beklagte ¾. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird zugelassen.
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