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18 U 60/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-15, 18 U 60/20
18 U 60/20Tribunal Superior15 de fev. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-15
Aktenzeichen: 18 U 60/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0215.18U60.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum abgeändert;
die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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