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5 W 46/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-12, 5 W 46/20
5 W 46/20Tribunal Superior12 de out. de 2020
In einem Prozessvergleich kann auf ein Gerichtsgutachten Bezug genommen werden, ohne dass dieses als Anlage zum Protokoll genommen werden muss.
Entscheidungsdatum: 2020-10-12
Aktenzeichen: 5 W 46/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1012.5W46.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 160, 162 ZPO
In einem Prozessvergleich kann auf ein Gerichtsgutachten Bezug genommen werden, ohne dass dieses als Anlage zum Protokoll genommen werden muss.
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 14.03.2020 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 10.000 € festgesetzt.
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