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5 Ws 179-181/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-02, 5 Ws 179-181/20
5 Ws 179-181/20Tribunal Superior2 de jul. de 2020
Wiederholte Ungebühr im Rahmen einer Hauptverhandlung darf jeweils einzeln geahndet werden.
Entscheidungsdatum: 2020-07-02
Aktenzeichen: 5 Ws 179-181/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0702.5WS179.181.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 178 GVG
Wiederholte Ungebühr im Rahmen einer Hauptverhandlung darf jeweils einzeln geahndet werden.
Die Beschwerden werden auf Kosten des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass für den Fall, dass die Ordnungsgelder von 500,00 Euro und 600,00 Euro nicht beigetrieben werden können, jeweils ersatzweise für 100,00 Euro ein Tag Ordnungshaft verhängt wird.
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