Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-23, 10 W 26/19

10 W 26/19Tribunal Superior23 de abr. de 2020

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Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittlerer Schwierigkeit der Tätigkeit und einem werthaltigen Nachlass von ca. 500.000 €

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Oberlandesgericht Hamm — 10 W 26/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 10 W 26/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0423.10W26.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: BGB § 1915 Abs. 1 S. 2

Leitsätze

Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittlerer Schwierigkeit der Tätigkeit und einem werthaltigen Nachlass von ca. 500.000 €

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 23.12.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Herford vom 18.12.2018 dahingehend abgeändert, dass dem Beteiligten zu 1) eine Vergütung in Höhe von 3.183,05 € inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 1) werden der Beteiligten zu 2) auferlegt; im Übrigen wird von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 855,05 € festgesetzt.

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