Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-16, 4 Ws 72/20

4 Ws 72/20Tribunal Superior16 de abr. de 2020

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Regest

Zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen als weniger einschneidender Maßnahme bei ei-nem über sechzigjährigen Angeklagten mit Asthmaerkrankung während der sog. „Corona-Krise“.

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Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 72/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 4 Ws 72/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0416.4WS72.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 116

Leitsätze

Zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen als weniger einschneidender Maßnahme bei ei-nem über sechzigjährigen Angeklagten mit Asthmaerkrankung während der sog. „Corona-Krise“.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse (§ 473 Abs. 1 StPO).

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