Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-10, 15 W 72/20

15 W 72/20Tribunal Superior10 de mar. de 2020

Abrir fonte

Regest

Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 72/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-10

Aktenzeichen: 15 W 72/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0310.15W72.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 181; WEG § 12

Leitsätze

Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).

Tenor

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.