Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-14, 13 U 40/18

13 U 40/18Tribunal Superior14 de jan. de 2020

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Oberlandesgericht Hamm — 13 U 40/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-14

Aktenzeichen: 13 U 40/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0114.13U40.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung das am 23. März 2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.677,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Oktober 2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges VW Tiguan Track & Field 2,0 l TDI 103 kW (140 PS) mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer ###.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 38.985,00 €.

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