Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-19, 10 U 18/18

10 U 18/18Tribunal Superior19 de fev. de 2019

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Ein Pflichtteilsverzicht der Ehefrau in einem Ehe- und Erbvertrag kann durch Eintrittt einer wirksamen auflösenden Bedingung in einem späteren Vertrag unwirksam sein.

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Oberlandesgericht Hamm — 10 U 18/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-19

Aktenzeichen: 10 U 18/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0219.10U18.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: §§ 2303 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 1931Abs. 1 und Abs. 4, 2346, 158 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Ein Pflichtteilsverzicht der Ehefrau in einem Ehe- und Erbvertrag kann durch Eintrittt einer wirksamen auflösenden Bedingung in einem späteren Vertrag unwirksam sein.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.02.2018 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Auskunft und Wertermittlung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € und soweit die Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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