Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-05, 32 SA 65/16

32 SA 65/16Tribunal Superior5 de dez. de 2016

Abrir fonte

Regest

Soll ein durch Widersprüche zweier Antragsgegner im Mahnverfahren getrenntes Verfahren durch eine Gerichtsstandbestimmung (erneut) zusammengeführt werden, muss der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung unverzüglich gestellt werden, damit die getrennten Verfahren sobald wie möglich zusammengeführt werden können. Ein solcher zeitlicher Zusammenhang kann fehlen, wenn der Antragsteller beide Klagen nach der Abgabe vom Mahngericht an die Streitgerichte zunächst begründet, ohne auf die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts hinzuwirken. Das zeitnahe Stellen eines unbegründeten Verweisungsantrages genügt insoweit nicht.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 65/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-05

Aktenzeichen: 32 SA 65/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1205.32SA65.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 3, 281 ZPO

Leitsätze

Soll ein durch Widersprüche zweier Antragsgegner im Mahnverfahren getrenntes Verfahren durch eine Gerichtsstandbestimmung (erneut) zusammengeführt werden, muss der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung unverzüglich gestellt werden, damit die getrennten Verfahren sobald wie möglich zusammengeführt werden können. Ein solcher zeitlicher Zusammenhang kann fehlen, wenn der Antragsteller beide Klagen nach der Abgabe vom Mahngericht an die Streitgerichte zunächst begründet, ohne auf die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts hinzuwirken. Das zeitnahe Stellen eines unbegründeten Verweisungsantrages genügt insoweit nicht.

Tenor

Der Antrag auf Bestimmung des Gerichtsstands wird auf Kosten des Antragstellers nach einem Verfahrenswert von 3.736,25 € zurückgewiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.