Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-28, 6 W 28/16

6 W 28/16Tribunal Superior28 de nov. de 2016

Abrir fonte

Regest

Der Streitwert einer Klage eines Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Feststellung der Unwirksamkeit der Herabsetzung des versicherten Krankentagegeldes nach § 4 Abs. 4 MB/KT bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach der Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem und herabgesetztem Tagessatz bezogen auf den Zeitraum von sechs Monaten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist und hierauf bereits in seiner Klageschrift hinweist.

Texto completo

Oberlandesgericht Hamm — 6 W 28/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-28

Aktenzeichen: 6 W 28/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1128.6W28.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MB/KT § 4 Abs. 4

Leitsätze

Der Streitwert einer Klage eines Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Feststellung der Unwirksamkeit der Herabsetzung des versicherten Krankentagegeldes nach § 4 Abs. 4 MB/KT bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach der Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem und herabgesetztem Tagessatz bezogen auf den Zeitraum von sechs Monaten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist und hierauf bereits in seiner Klageschrift hinweist.

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.