28 W 41/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-15, 28 W 41/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-15, 28 W 41/15
28 W 41/15Tribunal Superior15 de dez. de 2015
Regest
An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 28 W 41/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: 28 W 41/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1215.28W41.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: ZPO § 93; § 494a ZPO
Leitsätze
An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das im schriftlichen Verfahren ergangene Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 23.10.2015 im Kostenausspruch abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 1 OH 4/14 Landgericht Bielefeld trägt der Kläger.
Dem Kläger werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf bis 7.000 € festgesetzt.
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