4 RBs 292/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-08, 4 RBs 292/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-08, 4 RBs 292/15
4 RBs 292/15Tribunal Superior8 de dez. de 2015
Regest
Der Begriff der (unerlaubten) "Erfassung" i.S.v. §§ 9 Abs. 1 und 9, 23 Abs. 1 Nr. 7a ElektroG a.F. beinhaltet jedenfalls die gewerbliche oder in gewerblichem Umfang stattfindende Sammlung von Altgeräten durch Nichtberechtigte. § 3 Nr. 22 ElektroG i.d.F. v. 20.10.2015 definiert nunmehr ausdrücklich den Begriff der "Erfassung" dahingehend, dass er die Sammlung und die Rücknahme von Altgeräten umfasst.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 292/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-08
Aktenzeichen: 4 RBs 292/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1208.4RBS292.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: ElektroG §§ 9 Abs. 1 und 9, 23 Abs. 1 Nr. 7a
Leitsätze
Der Begriff der (unerlaubten) "Erfassung" i.S.v. §§ 9 Abs. 1 und 9, 23 Abs. 1 Nr. 7a ElektroG a.F. beinhaltet jedenfalls die gewerbliche oder in gewerblichem Umfang stattfindende Sammlung von Altgeräten durch Nichtberechtigte.
§ 3 Nr. 22 ElektroG i.d.F. v. 20.10.2015 definiert nunmehr ausdrücklich den Begriff der "Erfassung" dahingehend, dass er die Sammlung und die Rücknahme von Altgeräten umfasst.
Tenor
Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen
– mit Ausnahme der Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen, die aufrechterhalten bleiben - aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.