10 U 6/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-18, 10 U 6/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-18, 10 U 6/13
10 U 6/13Tribunal Superior18 de jun. de 2013
Regest
Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 10 U 6/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0618.10U6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm – Senat für Landwirtschaftssachen -
Normen: BGB § 596
Leitsätze
Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Steinfurt vom 06.12.2012 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 95% und der Beklagte 5%.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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